Angestellte und Arbeiter, die keine Kündigung zu befürchten haben, müssen sich gegen Berufsunfähigkeit mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung schützen. Umso wichtiger ist es, sich rechtzeitig gegen den Verlust der Arbeitskraft zu schützen. Wenn sie sich ein Leben aufgebaut haben, dann haben sie auch ein Recht, dieses Leben wie gewohnt fortzuführen und ihren Lebensstandard aufrecht zu erhalten.
Der Bund der Versicherten und alle Verbraucherschutzverbände sind sich einig: Alle Arbeitnehmer, Selbstständige, Freiberufler, Hausfrauen, Studenten, Schüler sollten eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abschliessen.
Alle zur Zeit berufstätigen Angestellten und Arbeiter, die nach dem 1. Januar 1961 geboren wurden, verlieren ihren Anspruch auf eine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente. Vom Staat wurde die neue Erwerbsminderungsrente eingeführt. Diese erhält nur noch derjenige, der nicht oder nur teilweise erwerbsfähig ist Volle Erwerbsminderungsrente erhält die Person, die weniger als drei Stunden am Tag arbeiten kann. Die halbe Erwerbsminderungsrente gibt es für mindestens 3 Stunden, aber weniger als 6 Stunden Arbeitsmöglichkeit und keine Erwerbsminderungsrente, wenn es der betreffenden Person gesundheitlich möglich ist, länger als sechs Stunden täglich zu arbeiten.
Jeder vierte Erwerbstätige wird vor dem Erreichen des Rentenalters berufs- oder erwerbunfähig, daher ist die Berufsunfähigkeitsversicherung ein unverzichtbarer Bestandteil einer Versicherungsvorsorge. Die Berufsunfähigkeitsversicherung hat die Aufgabe, die Lücke zwischen Ihrem Nettoeinkommen und Ihren Ansprüchen aus der gesetzlichen Rentenversicherung zu schliessen.
Eine Dynamik bei Antragstellung zu vereinbaren, ist sinnvoll und notwendig. Mit der Dynamik steigen Beitrag und Leistung jährlich an, ohne dass es zu einer erneuten Gesundheitsprüfung kommt. Auch wenn der Gesundheitszustand sich verschlechtert oder eine neue Erkrankung eine Erhöhung oder Anpassung der Berufsunfähigkeitsrente unmöglich macht. Hinzu kommt die Möglichkeit der sogenannten Nachversicherungsgarantie.
Bei der Nachversicherungsgarantie kann der Versicherungsnehmer zu bestimmten Ereignissen seinen Versicherungsschutz erhöhen und dies ohne eine weitere Gesundheitsprüfung. Diese Möglichkeit soll den veränderten Lebensumständen des Kunden Rechung tragen. Unter bestimmte Ereignisse fallen zum Beispiel Hochzeit oder die Geburt eines Kindes. Die Angaben im Antrag, allen voran die Gesundheitsprüfung, muss sehr sorgfältig und noch wichtiger korrekt vom Versicherungsnehmer beantwortet werden. Falsche Angaben führen zum Verlust des Versicherungsschutzes.
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